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Mitglied werden

Mitglieder können werden: natürliche Personen, juristische Personen und Personengesellschaften des Handelsrechts. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.

Der Geschäftsanteil beträgt 160,00 €. Bei Eintritt ist ein Anteil zu zeichnen.

Bei Anmietung einer Wohnung sind je nach Wohnungsgröße und -ausstattung zusätzlich Geschäftsanteile zu zeichnen.

Bei der Aufnahme wird einmalig ein Eintrittsgeld von 25,00 € erhoben, welches Ehegatten und nicht volljährigen Kindern von Mitgliedern erlassen wird.

Die vollständige Satzung können Sie jederzeit hier einsehen.