Mitgliedschaft
Mitglieder können werden: natürliche Personen, juristische Personen und Personengesellschaften des Handelsrechts.
Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
Der Geschäftsanteil beträgt 160,00 Euro. Bei Eintritt ist ein Anteil zu zeichnen.
Bei Anmietung einer Wohnung sind je nach Wohnungsgröße und -aussttattung zusätzlich Geschäftsanteile zu zeichnen.
Bei der Aufnahme wird einmalig ein Eintrittsgeld von 25,00 Euro erhoben, welches Ehegatten und nicht volljährigen Kindern von Mitgliedern erlassen wird.
Die vollständige Satzung können Sie jederzeit hier einsehen.
Festsetzung der Pflichtanteile bei Überlassung einer Wohnung:
1 Zimmer und Küche | 9 Geschäftsanteile |
2 Zimmer und Küche | 12 Geschäftsanteile |
3 Zimmer und Küche | 13 Geschäftsanteile |
4 Zimmer und Küche | 14 Geschäftsanteile |
1 Zimmer und Küche | 8 Geschäftsanteile |
2 Zimmer und Küche | 9 Geschäftsanteile |
2 Zimmer und Küche nach Badeinbau | 10 Geschäftsanteile |
3 Zimmer und Küche | 11 Geschäftsanteile |
4 Zimmer und Küche | 12 Geschäftsanteile |
Garage oder Carport | 2 Geschäftsanteile |
Die Satzung regelt die Beziehungen der einzelnen Mitglieder zur Genossenschaft und auch die Stellung der Organe. Alle wichtigen und für alle Wohnungsgenossenschaftenverbindlichen Regularien beinhalten die Mustersatzung des Gesamtverbandes der deutschen Wohnungswirtschaft (GdW).