Mitgliedschaft

Mitglied werden

Mitglieder können werden: natürliche Personen, juristische Personen und Personengesellschaften des Handelsrechts.
Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.

Der Geschäftsanteil beträgt 160,00 Euro. Bei Eintritt ist ein Anteil zu zeichnen.

Bei Anmietung einer Wohnung  sind je nach Wohnungsgröße und -aussttattung zusätzlich Geschäftsanteile zu zeichnen.

Bei der Aufnahme wird einmalig ein Eintrittsgeld von 25,00 Euro erhoben, welches Ehegatten und nicht volljährigen Kindern von Mitgliedern erlassen wird.

Die vollständige Satzung können Sie jederzeit hier einsehen.

Geschäftsanteile

Festsetzung der Pflichtanteile bei Überlassung einer Wohnung:

1 Zimmer und Küche9 Geschäftsanteile
2 Zimmer und Küche12 Geschäftsanteile
3 Zimmer und Küche13 Geschäftsanteile
4 Zimmer und Küche14 Geschäftsanteile

1 Zimmer und Küche8 Geschäftsanteile
2 Zimmer und Küche9 Geschäftsanteile
2 Zimmer und Küche nach Badeinbau10 Geschäftsanteile
3 Zimmer und Küche11 Geschäftsanteile
4 Zimmer und Küche12 Geschäftsanteile

Garage oder Carport2 Geschäftsanteile

Rechte & Pflichten

Die Satzung regelt die Beziehungen der einzelnen Mitglieder zur Genossenschaft und auch die Stellung der Organe. Alle wichtigen und für alle Wohnungsgenossenschaftenverbindlichen Regularien beinhalten die Mustersatzung des Gesamtverbandes der deutschen Wohnungswirtschaft (GdW).